Wer muss gemäß der CSRD berichten?
Ursprünglich galt die CSRD für Unternehmen, die zwei von drei folgenden Kriterien erfüllen: 250 Mitarbeitende, 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme. Der Omnibus-Vorschlag 2025 schlug jedoch vor, die Schwelle auf >1.000 Mitarbeitende und entweder 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme anzuheben. Der Europäische Rat schlug im Juni 2025 sogar eine noch höhere Schwelle vor: >1.000 Mitarbeitende und 450 Mio. € Umsatz. Dadurch verringert sich die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Die endgültige Entscheidung steht noch aus. Zuletzt aktualisiert: 24. Juli 2025