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Welche Berichtsfristen gelten für die CSRD?

Welle Unternehmensgruppe Ursprüngliche Frist Verschobene Frist (Omnibus)
Welle 1 Börsennotierte Unternehmen (PIEs) mit >500 Mitarbeitenden Geschäftsjahr 2024 (Bericht in 2025) Keine Änderung
Welle 2 Große Unternehmen mit >250 Mitarbeitenden Geschäftsjahr 2025 (Bericht in 2026) Jetzt Geschäftsjahr 2027 → Bericht in 2028
Welle 3 Börsennotierte KMU Geschäftsjahr 2026 (Bericht in 2027) Jetzt Geschäftsjahr 2028 → Bericht in 2029
Nicht-EU-Unternehmen über EU-Niederlassungen oder -Tochtergesellschaften Geschäftsjahr 2028 (Bericht in 2029) Keine Änderung (weiterhin gültig)
„Stop the Clock“ wurde am 3. April 2025 offiziell verabschiedet.